Kosten für Abschiedsfeier als Werbungskosten abzugsfähig
Das FG Münster erkannte die berufliche Veranlassung einer Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers an. Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und war mehrere Jahre als leitender Angestellter in einem Unternehmen tätig. Im Streitjahr wechselte der Kläger an eine Fachhochschule und nahm dort eine Lehrtätigkeit auf. Anlässlich seines Arbeitsplatzwechsels lud der Kläger Kollegen, Kunden, Lieferanten, Verbands- und Behördenvertreter sowie Experten [...]