Schönheitsoperation nicht steuerlich absetzbar
"Die medizinische Indikation für den Eingriff war nicht nachgewiesen." Sachverhalt Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Operationskosten für eine Bruststraffung und Brustverkleinerung keine sog. außergewöhnlichen Belastungen darstellen und daher auch nicht steuerlich berücksichtigt werden können. Die Kläger machten in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 Operationskosten (rd. 4.600 EUR) für eine Bruststraffung und Brustverkleinerung [...]