Ein neues Mehrwertsteuersystem soll es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere Start-ups und KMU, leichter machen, Waren grenzüberschreitend online zu verkaufen und zu kaufen. Dadurch soll auch den Mitgliedstaaten geholfen werden, Mehrwertsteuerverluste bei Online-Umsätzen zu verhindern.
Die EU-Kommission begrüßt die Einigung, die die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten auf ihrem Treffen in Brüssel am 5.12.2017 erzielten.
Die neuen Regeln treten bis 2021 schrittweise in Kraft und bringen folgende Neuerungen:
- Vereinfachung der Mehrwertsteuerregelungen für Start-ups, Kleinstunternehmen und KMU, die Waren online an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen: Für Kleinstunternehmen richtet sich die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von weniger als 10.000 EUR im Jahr nach den Vorschriften des Landes, in dem die Unternehmen ihren Sitz haben. Davon werden 430.000 Unternehmen in der EU profitieren. Für KMU werden einfachere Verfahren für grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 100 000 EUR im Jahr gelten. Diese Maßnahmen treten am 1.1.2019 in Kraft.
- Alle Unternehmen, die online Waren an ihre Kunden verkaufen, können ihren EU-Mehrwertsteuerpflichten ab dem Jahr 2021 über ein einheitliches nutzerfreundliches Online-Portal in ihrer Landessprache nachkommen. Ohne das Portal wäre eine Mehrwertsteuerregistrierung in jedem EU-Mitgliedstaat erforderlich, in den das Unternehmen verkaufen möchte. Genau das wird von Unternehmen als eines der größten Hindernisse für Kleinunternehmen beim grenzüberschreitenden Handel bezeichnet.
- Großen Online-Marktplätzen wird die Verantwortung dafür übertragen, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wird, wenn Unternehmen in Drittländern Waren an Verbraucher in der EU verkaufen. Hierzu zählen Verkäufe von Waren, die von Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern bereits in Warenlagern (sogenannten Erfüllungszentren) innerhalb der EU gelagert werden, welche häufig dem Zweck dienen, Waren mehrwertsteuerfrei an Verbraucher in der EU zu verkaufen.
Durch die neuen Vorschriften soll gewährleistet sein, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist.