Die Betriebsfeier darf jetzt teurer werden!
Freigrenze für Betriebsveranstaltungen wird auf 150 EUR erhöht
Das BMF hat den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ veröffentlicht. Es handelt sich dabei im Prinzip um ein „JStG 2015“.
Daneben sind insbesondere folgende Regelungen besonders hervorzuheben:
- Erweiterung der Mitteilungspflichten der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche (§ 31b AO)
- Definition der Kriterien für eine Erstausbildung (§ 9 EStG)
- Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewährt (Erhöhung der 110-Euro-Freigrenze auf 150 Euro – § 19 EStG)
- Beseitigung von Regelungsdefiziten im Zusammenhang mit der lohnsteuerlichen Behandlung von Finanzierungsleistungen zur Altersvorsorge von Arbeitnehmern (§ 19 EStG)
- Umsatzsteuerbefreiung von Dialyseleistungen (§ 4 Nummer 14 UStG)
- Schnellreaktionsmechanismus zur vorübergehenden Einführung neuer Tatbestände bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)